1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung
Sie haben Interesse an der Qualifizierung in der Kindertagespflege und Freude am Umgang mit Kindern U3. Ferner verfügen Sie über:
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Gute Deutschkenntnisse, Sprachzertifikat B2
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern, Fachberatung, Familienbüro, Institutionen und Kindertagespflegepersonen
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Helle, freundliche, kindgerechte Räumlichkeiten
Darüber hinaus:
- Verpflichten Sie sich zur gewaltfreien Erziehung
- Haben Sie für die eigenen Kinder keine Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen
Damit Sie im Anschluss an die erfolgreiche Qualifizierung auch eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragen können, beachten Sie bitte vor Beginn der Qualifizierung die Voraussetzungen.
2. Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis
Für die Beantragung der Pflegeerlaubnis benötigen Sie folgende Nachweise:
- Qualifizierung nach dem Qualitätshandbuch (QHB) 300/Zertifikat
- Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE)
- Infektionsschutz- und Lebensmittelhygieneschulung (Gesundheitsamt)
- Ärztliches Attest, seelisch und körperlich in der Lage sein, mit Kindern zu arbeiten, keine Sucht- oder Psychiatrieerfahrungen
- Nachweis Masernschutzimpfung
- Eintragsfreies, erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre
Wie die Pflegeerlaubnis genau beantragt wird, erfahren Sie unter dem Menüpunkt Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung