Mit Vertragsschluss zur Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege stellt sich für Sie als Kindertagepflegeperson die Frage: Wie ist es mit der Haftpflichtversicherung des Kindes während der Kindertagesbetreuung?
Kinder, die noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß § 828 BGB deliktunfähig. Sollten diese Kinder einer dritten Person einen Schaden zufügen, sind die Kinder dafür nicht haftbar.
Wer ist haftungspflichtig?
Die sorgeberechtigten Eltern übertragen per Vertrag einen Teil ihrer elterlichen Sorge gemäß § 1626 BGB, die sogenannte Aufsichtspflicht, an die ausgewählte Kindertagespflegeperson oder Kinderbetreuungsperson. Diese Betreuungsperson haftet für Sach- und Personenschäden, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hat. Wer also als Kindertagespflegeperson oder Kinderbetreuungsperson tätig ist, muss ausreichend haftpflichtversichert sein.
Die Haftpflichtversicherung der Kindertagespflegeperson tritt nachrangig ein. Das bedeutet, dass zunächst die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig ist. Sie sollten als Kindertagespflegeperson darauf achten, dass das Tageskind durch seine Eltern haftpflichtversichert ist.
Was ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung muss Schäden decken, die das Tageskind selbst erleidet, und Schäden decken, die dritten Personen gegenüber entstehen.
Die Deliktsunfähigkeitsklausel ist im Versicherungsvertrag gesondert geregelt. Ist diese im Vertag vereinbart, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Kindertagespflegepersonen sollten bei Vertragsschluss mit der Versicherung diesen Punkt beachten.
Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt (ggf. juristische Klärung), könnte ggf. die Versicherung der Eltern zahlen.
TIPP:
Fragen Sie als Tagespflegeperson die Versicherung ihrer Wahl nach besonderen Vereinbarungsmöglichkeiten für Kindertagespflege.
Für Mitglieder des Vereins für Kindertagespflege – Tageseltern e. V. besteht das Angebot, der Sammelhaftpflichtversicherung zu günstigen Beiträgen beizutreten. Nähere Informationen erhalten Sie beim Verein für Kindertagespflege – Tageseltern e. V., Lüneburg.