Erstkontakt

Bei der Betreuung eines Tageskindes in der Kindertagespflege ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson für alle Beteiligten von Vorteil. Besprechen Sie möglichst viele Einzelheiten bereits vor Beginn der Betreung in der Kindertagespflege mit den Eltern, um ggf. auch Missverständnisse, Ärger und Unzufriedenheit zu vermeiden. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Kindern für selbstverständlich halten, von den Eltern völlig anders gesehen werden kann. Sagen Sie deshalb offen und frühzeitig, was Ihnen in der Kindertagespflege wichtig ist, und klären Sie, ob Sie unterschiedliche Vorstellungen akzeptieren können. Sprechen Sie mit den Eltern über Ihre konzeptionelle Arbeit in der Kindertagespflege, geben Sie ggf. Ihre schriftliche Konzeption den Eltern zum Lesen einmal mit nach Hause.

Wohnung und Umgebung

  • Informieren Sie die Eltern, wo die Tageskinder in Ihrer Wohnung spielen können, welches Spielzeug vorhanden ist und welche Außenspielflächen (Garten, Spielplatz, Wald etc.) Sie nutzen möchten. Zeigen Sie, wo das Kind ungestört Mittagsschlaf halten, bzw. ein Schulkind, Hausaufgaben machen kann.
  • Beschreiben Sie den Eltern Ihren Tagesablauf.
  • Weisen Sie auf Ihre Konzeption hin.

Organisatorisches

  • Besprechen Sie die Bring- und Abholzeiten, bedenken Sie mögliche Veränderungen und Ausnahmen.
  • Sprechen Sie rechtzeitig ihren Urlaub an.
  • Sprechen Sie die Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall an.
  • Bestehen Sie auf eine Eingewöhnungszeit, in der ein Elternteil das Kind zunächst begleitet. (siehe Eingewöhnung)
  • Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Betreuungsvertrag — auch dann, wenn Sie den Eindruck haben, es ist nicht nötig, weil Sie die Eltern gut kennen. Häufig werden erst beim Vertragsabschluss Probleme und Wünsche deutlich. Der Betreuungsvertrag ist die Grundlage für Ihre Vergütung durch das Jugendamt. Auch haben die Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Jugendamt. Der Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig beim zuständigen Jugendamt eingereicht werden. Auch dazu muss ein Betreuungsvertrag eingereicht werden und der Bedarf nachgewiesen werden.

Gewohnheiten / Eigenheiten des Kindes

  • Essen: Fragen Sie die Eltern, was das Kind gern isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert, wie die Eltern mit Süßigkeiten umgehen. Isst das Kleinkind schon mit dem Löffel? Wenn Spezialnahrung oder besonders teure Lebensmittel verwendet werden sollen, besprechen Sie, wer sie besorgt und bezahlt (in der Regel die Eltern).
  • Schlafen: Schläft das Kind tagsüber noch? Wenn ja, wie lange? Benötigt es ein Kuscheltier o. ä.? Gibt es Besonderheiten zu bedenken?
  • Kleidung/Wäsche: Wird das Kind noch gewickelt? Wenn ja: Stoff- oder Papierwindeln? In der Regel sollten Kleidung, Wäsche und Windeln von den Eltern mitgebracht, gewaschen und instandgesetzt werden. Besprechen Sie dies mit den Eltern.
  • Sauberkeit: Toilettengewohnheiten, wo und wie oft werden die Zähne geputzt? Essverhalten etc.
  • Umgang: Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat das Kind? Was beruhigt es? Was darf das Kind, was keinesfalls? Besprechen Sie den Umgang mit Fernseher, Computer etc.
  • Bei Schulkindern: In welche Schule geht das Kind? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Benötigt es Hilfe bei den Hausaufgaben? Darf es sich mit Freunden verabreden?
  • Verhalten: Wie reagiert das Kind in einer neuen Umgebung und gegenüber Fremden?

Gesundheit und Krankheit

  • Gewaltfreiheit: Sichern Sie den Eltern zu, dass Sie Kinder gewaltfrei erziehen.
  • Krankheiten: Fragen Sie die Eltern nach bisherigen Krankheiten (in letzter Zeit), Impfungen, Allergien und besonderen Anfälligkeiten.

Quelle: Hannover.betreuungsboerse.ne